Um sich für das College of Business-Stipendium zu qualifizieren, müssen die folgenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein:
- Vollständig zugelassener Doktorand in jeder Disziplin des COB.
- Mindestens 3,0 Notendurchschnitt im Grundstudium oder First Class Distinction.
- Es müssen 6 Semesterwochenstunden (inländische Studierende) und 9 Semesterwochenstunden (ausländische Studierende) absolviert werden.
- Internationale Erfahrungen durch Leben, Studium oder Arbeit im Ausland sind wünschenswert.
- Berufserfahrung ist von Vorteil.
- Die Zulassung und Einschreibung zu einem MINT-Studiengang wird bevorzugt.
- Sie müssen einen 200 Wörter langen Aufsatz einreichen, in dem Sie erläutern, wie das Stipendium Ihnen bei der Verwaltung Ihrer Finanzen helfen wird. Wenn internationale Erfahrung relevant ist, gehen Sie bitte im Aufsatz darauf ein.
- Die Bewerber werden fortlaufend berücksichtigt. Die Bewerbungsfrist für das Herbstsemester endet am 31. Juli. Die Bewerbungsfrist für das Frühjahrssemester endet am 31. Oktober.
- Das Stipendium gilt für ein Studienjahr (Herbst und Frühjahr). Studierende, die sich im Herbst bewerben, müssen sich im Frühjahr nicht erneut bewerben. Bewerber, die sich im Frühjahr bewerben, müssen sich jedoch erneut um das Stipendium bewerben, wenn sie nicht ihren Abschluss machen und für das Vollstipendium in Betracht gezogen werden möchten.
- Dieses Stipendium gilt sowohl für inländische als auch für internationale Studierende. Das Stipendium berechtigt einen Studierenden aus einem anderen Bundesstaat zur Befreiung von den Studiengebühren für Nichtansässige, die für Stipendiaten mit Wettbewerbscharakter gelten. Daher sind Studierende mit anderen Stipendien, Auszeichnungen oder Graduiertenassistenzen, die die Befreiung für Nichtansässige vorsehen, nicht für dieses Stipendium berechtigt.
Dieses Stipendium gilt sowohl für inländische als auch für internationale Studierende. Das Stipendium berechtigt einen Studierenden aus einem anderen Bundesstaat zur Befreiung von den Studiengebühren für Nichtansässige, die für Stipendiaten mit Wettbewerbscharakter gelten. Studierende mit einem anderen Stipendium, einer Auszeichnung oder einer Graduiertenassistenz, die die Befreiung für Nichtansässige vorsieht, sind daher für dieses Stipendium nicht berechtigt.
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