
Master-Abschluss in Analyse internationaler Wirtschaftsbeziehungen
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1 Years
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Spanisch
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Vollzeit
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AUSBILDUNGSKOSTEN
EUR 84 / per credit *
STUDIENFORMAT
Auf dem Campus
* Preis für nichtansässige Studierende außerhalb der Gemeinschaft
Einführung
Welches Wissen werde ich mit diesem Master erwerben?
Der Master-Abschluss in Analyse internationaler Wirtschaftsbeziehungen vermittelt den Studierenden ein tiefes Verständnis für angewandtes Wissen in internationalen Volkswirtschaften und erkennt deren bedeutenden akademischen Wert in einer zunehmend vernetzten und globalisierten Welt an. Darüber hinaus erwerben die Studierenden wesentliche wirtschaftliche und rechtliche Instrumente, um sich effektiv im Rahmen der bilateralen und multilateralen Beziehungen zwischen verschiedenen Ländern zurechtzufinden.
Tore
Die grundlegenden Ziele des Masterstudiengangs Analyse internationaler Wirtschaftsbeziehungen sind:
- Vermitteln Sie den Studierenden ein breiteres und tieferes Wissen über die grundlegenden Institutionen der internationalen Wirtschaft, insbesondere über diejenigen, die sich dem Handel zwischen verschiedenen Ländern widmen, und erweitern Sie ihr Wissen über Regulierung und Finanzierung.
- Vermitteln Sie den Studierenden die quantitativen und qualitativen Kenntnisse, die sie benötigen, um Aufgaben als internationaler Finanzanalyst wahrnehmen zu können.
- Im Gegenzug vertieft der Master das Verständnis der internationalen Wirtschaftsbeziehungen und des wirtschaftlichen und rechtlichen Umfelds, in dem internationale Wirtschaftstransaktionen abgewickelt werden.
Lehrplan
Der Abschluss eines klassischen Studiengangs umfasst in der Regel den Erwerb von 90 ECTS-Credits.
Dauer des Masterstudiums: Ein akademisches Jahr.
- 622601 Internationale Wirtschaft
- 622602 Neue Technologien in der Internationalisierung
- 622603 Internationales Handelsrecht
- 622604 Völkerrecht und Recht der Europäischen Union
- 622605 Internationales Wirtschaftsenglisch
- 622606 Internationale Finanzökonomie
- 622607 Entwicklungsökonomie
- 622608 Weltwirtschaft
- 622609 Internationales Wirtschaftsrecht
- 622610 Analyse der Wirtschafts- und Finanzinformationen des Unternehmens
- 622611 Auf die internationale Wirtschaft angewandte Statistik
- 622612 Internationaler Handel
- 622613 Externe Praxen
- 622614 Abschluss-Masterprojekt
Programmergebnis
Allgemeine Fähigkeiten
- CG01 – Analyse- und Synthesefähigkeit: Der Student wird in der Lage sein, die relevanten Merkmale hervorzuheben, die die Analyse oder Synthese leiten müssen, und er wird wissen, wie er sich die notwendige Fähigkeit aneignen kann, die verschiedenen Teile der Analyse strukturiert und kohärent zu verfassen.
- CG02 – Grundkenntnisse in der Verwaltung von Computersystemen: Die Weiterentwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in der universitären Lehre führt dazu, dass Studierende die wichtigsten Informationsquellen kennen und mit ihnen arbeiten müssen, die in Computerunterstützungen für die Analyse internationaler Daten verfügbar sind Wirklichkeit. Darüber hinaus erwerben die Studierenden Fähigkeiten zur Auswahl, Kenntnis und Nutzung von Computerwerkzeugen und -instrumenten im Zusammenhang mit dem internationalen Wirtschafts- und Rechtsraum.
- CG03 – Kritik und Selbstkritik: Nach Abschluss des Masterstudiums sind Studierende in der Lage, Probleme zu erkennen und zu lösen sowie Entscheidungen unter Berücksichtigung verschiedener Alternativen, Merkmale, Kriterien und optimaler Ergebnisse zu treffen.
- CG04 - Fähigkeit, theoretisches Wissen auf die praktische Realität anzuwenden: Die Studierenden werden darauf vorbereitet, das im Bereich der internationalen Wirtschaftsbeziehungen erworbene Wissen auf die Informationsgesellschaft und die globalisierte Welt anzuwenden.
- CG05 – Autonomie beim Lernen: Die Studierenden erwerben Kenntnisse und Fähigkeiten, um selbstständig zu arbeiten.
- CG06 – Fähigkeit des Studierenden zur aktiven Teilnahme an den im Kurs vorgeschlagenen Aktivitäten: Der Erwerb sozialer Beziehungsfähigkeiten und die Integration in verschiedene Gruppen werden gefördert, ebenso wie die Fähigkeit, in spezifischen und multidisziplinären Teams zu arbeiten.
- CG07 – Forschungskompetenzen: Die Studierenden erwerben die Fähigkeiten, die im Rahmen der Erkundung und Erforschung internationaler Wirtschaftsbeziehungen gewonnenen Informationen und Daten zu suchen und zu organisieren.
- CG08 - Dass die Studierenden in der Lage sind, fortgeschrittene Kenntnisse im Bereich der internationalen Wirtschaftsbeziehungen zu erwerben und in einem wissenschaftlich-technischen oder hochspezialisierten Forschungskontext ein detailliertes und fundiertes Verständnis der theoretischen und praktischen Aspekte sowie der Arbeitsmethodik nachzuweisen in einem oder mehreren Studienbereichen.
- CG09 – Dass die Studierenden in der Lage sind, ihr Wissen auf dem Gebiet der internationalen Wirtschaftsbeziehungen, ihr Verständnis, ihre wissenschaftliche Grundlage und ihre Fähigkeiten zur Problemlösung in neuen und ungenau definierten Umgebungen, einschließlich multidisziplinärer Kontexte, anzuwenden und zu integrieren, sowohl bei Forschern als auch bei hochspezialisierten Fachleuten .
- CG10 – Dass die Studierenden in der Lage sind, die Entwicklung komplexer Situationen auf internationaler Ebene vorherzusagen und zu kontrollieren, indem sie neue und innovative Arbeitsmethoden entwickeln, die an den spezifischen wissenschaftlichen/Forschungs-, Technologie- oder Berufsbereich, im Allgemeinen multidisziplinär, angepasst sind, in dem ihre Tätigkeit ausgeübt wird aus.
- GG11 - Dass die Studierenden in der Lage sind, einem Fachpublikum oder nicht, Ergebnisse der wissenschaftlichen und technologischen Forschung oder aus dem Bereich der fortschrittlichsten Innovation sowie die relevantesten Grundlagen, auf denen sie basieren, klar und eindeutig zu vermitteln basierend.
- CG12 – Dass die Studierenden in der Lage sind, Verantwortung für ihre eigene berufliche Entwicklung und ihre Spezialisierung in einem oder mehreren Studienbereichen zu übernehmen.
- GG13 – Kompetenz, Alternativen zu erkennen und rationale Entscheidungen zu treffen, die zu einer effektiven Entscheidungsfindung beitragen.
- CG14 – Erwerb eines multikulturellen Bewusstseins aufgrund von Wissen und gegenseitigem Respekt.
- CG15 – Fähigkeit, in einem internationalen Kontext zu arbeiten, was die Aneignung und Achtung der wesentlichen Werte der internationalen Gemeinschaft impliziert.
Spezifische Fähigkeiten
- CE01 – Fähigkeit, die Hauptakteure der internationalen Wirtschaftsbeziehungen und ihren institutionellen Rahmen zu verstehen.
- CE02 – Fähigkeit, sich fortgeschrittene Kenntnisse über bestehende internationale Vorschriften in rechtlichen, kommerziellen und finanziellen Angelegenheiten anzueignen.
- CE03 – Fähigkeit, die quantitativen und qualitativen Parameter und Schlüsselindikatoren, Grafiken und Tabellen der internationalen Beziehungen im Allgemeinen und des spezifischen untersuchten Bereichs zu identifizieren und zu interpretieren.
- CE04 – Fähigkeit, eine vergleichende Analyse durchzuführen, Wissen zu integrieren und Urteile auf der Grundlage von Informationen zu fällen, die unvollständig oder begrenzt sind und Überlegungen zu sozialer und ethischer Verantwortung beinhalten.
- CE05 – Fähigkeit, die von einer Situation gelernten Prinzipien und Strategien auf eine Weise zu übertragen und anzuwenden, die die Entwicklung benachteiligter sozialer Gruppen erleichtert.
- CE06 – Fähigkeit, fortgeschrittene Bewertungsmodelle verschiedener finanzieller Vermögenswerte auf der internationalen Bühne anzuwenden.
- CE07 – Fähigkeit, Wirtschafts- und Finanzdaten von Unternehmen zu ermitteln und zu interpretieren.
- CE08 - Fähigkeit, die Grundlagen des Außenhandels sowohl aus theoretischer als auch praktischer Sicht zu verstehen, die Beziehungen und Handelsabkommen zwischen Ländern sowie die verschiedenen handelspolitischen Instrumente zu verstehen, die „Incoterms“ und die tatsächlichen Probleme zu kennen von internationalen Vertragsabschlüssen und kommerziellem Risikomanagement.
- CE09 – Erwerb theoretischer und praktischer Kenntnisse des Rechtssystems der Europäischen Union.
- CE10 – Dass der Student die fortgeschrittenen Kenntnisse erwirbt, die erforderlich sind, um eine rechtliche Lösung für Fälle internationaler Fusionen, grenzüberschreitender Insolvenzen natürlicher oder juristischer Personen oder Sitzverlegungen mit einem Element der Internationalität bereitzustellen.
- CE11 – Erwerben Sie fortgeschrittene Kenntnisse über die wirtschaftlichen Realitäten von Entwicklungsländern und -regionen.
- CE12 – Fähigkeit, mithilfe statistischer Techniken fortschrittliche Modelle des Wirtschaftswachstums im internationalen Rahmen anzuwenden und gegenüberzustellen.