Für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland benötigen Sie in der Regel ein Einreisevisum. Stellen Sie sicher, dass Sie dieses Visum rechtzeitig bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragen.
EU-Bürger und Staatsangehörige bestimmter Länder benötigen für die Einreise nach Deutschland kein Visum (z. B. Australien, Island, Israel, Japan, Kanada, Liechtenstein, Südkorea, Neuseeland, Norwegen, Schweiz und USA).
- Die Liste der Länder, für die eine Visumpflicht besteht bzw. nicht besteht, finden Sie auf der mehrsprachigen Internetseite des Auswärtigen Amtes. Auf dieser Seite finden Sie auch Informationen zur Beantragung eines Visums.
- Spezielle Informationen finden Sie auf der Internetseite der für Sie zuständigen Auslandsvertretung .
- Beachten Sie, dass das 3-monatige Schengen-Visum (Touristenvisum, Besuchervisum, Geschäftsvisum, Visum zur Teilnahme an einem Sprachkurs ohne die Absicht, ein Hochschulstudium aufzunehmen) nicht in eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck eines Hochschulstudiums in Deutschland umgewandelt werden kann. In diesem Fall müssen Sie Deutschland mit einem speziellen Studentenvisum der zuständigen Auslandsvertretung verlassen und wieder einreisen.
Visa-Informationen für internationale Antragsteller
Die Universität Hamburg empfiehlt Ihnen, direkt nach Erhalt der Bestätigung Ihres Bewerberstatus ein Studienbewerbervisum zu beantragen. So können Sie rechtzeitig zum Studienbeginn nach Deutschland einreisen.
Mit welchem Visum können Studienbewerber nach Deutschland einreisen?
Als Studienbewerber können Sie für die Einreise nach Deutschland entweder das Studienbewerbervisum oder ein Studentenvisum beantragen. Um ein Studentenvisum zu beantragen, müssen Sie einen Nachweis vorlegen, dass Ihnen ein Studienplatz angeboten wurde (z. B. Ihren Zulassungsbescheid). Sie können ein Studienbewerbervisum beantragen, wenn Sie sich an der Universität Hamburg beworben und eine Bewerbungsbestätigung erhalten haben.
Visa-Informationen für internationale Austausch- und Gaststudierende
In der Regel sollten Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland beantragen, sobald Sie eine schriftliche Bestätigung Ihres Studiums von der Universität Hamburg erhalten (Einladung, Bestätigungsschreiben).
Wichtig: Beantragen Sie nach Möglichkeit ein Visum für die gesamte geplante Aufenthaltsdauer in Deutschland. Dies ist möglich, wenn Sie maximal 12 Monate in Deutschland bleiben möchten. Ihr Visum ist dann für den gesamten Aufenthalt gültig und Sie können sich die Kosten für eine Aufenthaltserlaubnis in Hamburg ersparen.