Bachelor Abschluss
Um zu einem Bachelor-Abschluss oder einem einstufigen Abschluss zugelassen zu werden, benötigen Sie eine mindestens 12-jährige Schulzeit.
Wenn Ihnen nach einem kürzeren Studienprogramm (d. h. weniger als 12 Jahren) ein Abschlussdiplom verliehen wurde, müssen Sie für die Zulassung Folgendes tun:
- mindestens 1 (bei 11 Schuljahren) bzw. 2 (bei 10 Schuljahren) Studienjahren teilgenommen und alle vorgesehenen Prüfungen bestanden haben. oder
- einen postsekundären Abschluss an einer außeruniversitären Hochschule erworben haben, der eine zusätzliche ein- oder zweijährige Ausbildung bescheinigt. oder
- haben zum Ausgleich der fehlenden Schuljahre ein- oder zweijährige Vorbereitungskurse (Foundation Courses) absolviert.
Grundkurse können auch dazu genutzt werden, andere zusätzliche Voraussetzungen für den Zugang zu den Programmen zu erfüllen, sie können jedoch das Fehlen eines Abschlusses der Sekundarstufe II nicht ersetzen.
Das Vorschuljahr kann auf die 12 Schuljahre angerechnet werden, wenn es auf nationaler Ebene offiziell als fester Bestandteil des Schullehrplans anerkannt ist, vorausgesetzt, dass die Anwesenheit obligatorisch ist und den Unterricht in der Landessprache (Lesen und Schreiben) sowie die Unterrichtung umfasst erste Elemente der Arithmetik.
Wenn in dem Land, in dem Sie Ihren Abschluss erworben haben, eine Aufnahmeprüfung für die Zulassung zur Universität festgelegt ist (z. B. Selektivität in Spanien, Prova de Aferiçao oder Prova Geral de Acesso ao Ensino Superior in Portogallo, Vestibular oder Exame Nacional do Ensino Médio in Brasile), Gao Kao in China usw.) müssen Sie außerdem eine Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass Sie diese Prüfung bestanden haben.
Alternativ zu dieser Zertifizierung müssen Sie:
- ein weiteres Jahr (bei 12 Schuljahren) oder zwei (bei 11 Schuljahren) Studienjahre in einem anderen Land und/oder einem anderen ausländischen System absolviert und alle vorgesehenen Prüfungen bestanden haben. oder
- einen offiziellen italienischen oder ausländischen postsekundären Abschluss an einer außeruniversitären Hochschuleinrichtung mit einer Mindestdauer von ein oder zwei Jahren erworben haben. oder
- Sie haben Grundkurse an einer italienischen Universität abgeschlossen.
Diese zusätzlichen Zeugnisse berechtigen nur zur Einschreibung in das erste Studienjahr und können nicht weiter zur Verkürzung des Studiums herangezogen werden
Master-Abschlüsse
Um zum Masterstudium zugelassen zu werden, benötigen Sie einen Bachelorabschluss oder einen gleichwertigen ausländischen Abschluss mit spezifischen Lehrplananforderungen, der von einer Hochschuleinrichtung erworben wurde, die nach dem nationalen Bildungsakkreditierungssystem des Landes, in dem sie ansässig ist, akkreditiert ist.
Sollte Ihr Studientitel von zwei oder mehreren Universitäten ausgestellt werden (z. B. sind die verliehenen und die Lehrinstitutionen nicht gleich und gehören zu unterschiedlichen nationalen Bildungssystemen), muss jede Institution nach dem nationalen Bildungsakkreditierungssystem des Landes, in dem sie sich befindet, akkreditiert sein gelegen.